Mittwoch, 26. August 2009

Eigenbedarf

Ein vielseitiger Begriff, der eine meint damit Einkäufe, ob Handarbeitsvorräte oder weiß der Henker.

Aber der Gesetzgeber meint die Nutzung einer Immobilie.

Und dreimal dürft ihr raten was wir vor ca einer Std bekommen haben!

RICHTIG. die Kündigung wegen Eigenbedarf, ich könnt kotzen.

lg die grad ein bissi konfuse Micha

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